Überbrückung

In meiner Privatpraxis kann ich nicht mit der gesetzlichen KV abrechnen. Bei den Privatversicherungen hängt es von den Vertragsbedingungen ab.  Leider haben viele Praxen, die eine Kassenzulassung haben,  sehr lange Wartezeiten – eventuell bis zu einem Jahr. Wer aber Beratung oder Therapie in Anspruch nehmen will, braucht sie  in der Regel sofort und nicht erst in einigen Monaten.

Wenn Sie zunächst einmal klärende Gespräche suchen und Wege, mit einer schwierigen und belastenden Situation umzugehen, können Sie mich gern einige Stunden für eine “Brückenberatung” in Anspruch nehmen. Ich unterstütze Sie in der Übergangsphase bis zu einer kassenfinanzierten Therapie, damit Sie in einer schwierigen Zeit nicht allein zurecht kommen müssen.

Überlegen Sie gegebenenfalls, wofür Sie sonst Geld ausgeben und was Ihnen Klarheit und seelische Ausgeglichenheit bedeuten. Bedenken Sie auch, dass eine Abrechnung über die KV eine psychologische Beratung oder Therapie aktenkundig macht. Dies kann für Sie mit Nachteilen z.B. bei Versicherungen oder auch im beruflichen Werdegang verbunden sein.